Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Rettungsgesetz NRW
RettG NRW§ 9 Rettungswachen
Stand: 01.01.2016
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/9#abs-1 (1) Die Rettungswachen halten die nach dem Bedarfsplan notwendigen Rettungsmittel sowie das erforderliche Personal bereit und führen die Einsätze durch. Auf Anweisung der Leitstelle haben die Rettungswachen auch Einsätze außerhalb ihres Bereiches durchzuführen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/9#abs-2 (2) Bei dem Neu-, Um- oder Erweiterungsbau von Krankenhäusern haben die Träger des Rettungsdienstes darauf hinzuwirken, daß die Belange des Rettungsdienstes berücksichtigt werden.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 9 RettG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 10.02.2011 – 13 A 1305/09Zitiert von 7
- OVG NRW, 24.10.2019 – 13 B 713/19Zitiert von 4
- LSG NRW, 08.02.2017 – L 8 R 162/15Arbeitsförderung - Statusfeststellung - Notärztin im Rettungsdienst - Notarztträgerverein - Tätigkeit auf Honorarbasis - Vergabe von Einzelaufträgen - Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung - selbständige Tätigkeit - keine Versicherungspflicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- VG Köln, 29.08.2008 – 7 L 1205/08Zitiert von 4
- VG Düsseldorf, 16.04.2014 – 7 L 2674/13
- VG Aachen, 23.04.2009 – 1 K 309/09
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 13.08.2021 – 13 B 1403/20Zitiert von 11
- VG Düsseldorf, 15.05.2019 – 26 L 3775/18
- SG Duisburg, 22.03.2013 – S 21 R 1532/12 ER
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 RettG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.